Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Der Nationalrat ist einverstanden mit dieser und weiteren Änderungen des Gesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe. Als nächstes entscheidet der Ständerat.
Gespeichert von Bosshard Daniel am 7. September 2017 - 13:46
Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Damit die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt wird, soll zudem eine Abschlussersatzabgabe eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die dazugehörige Botschaft gutgeheissen.